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Pressemitteilung der Gemeinde Hille

Hiller Wappen

Sperrmüllabfuhr und Sammlung der Haushaltskältegeräte in der Gemeinde Hille

Im Gebiet der Gemeinde Hille wird eine Sperrmüllabfuhr und Abfuhr der Haushaltskälte-

geräte am Mittwoch, 22. September 2021, durchgeführt.

Die Abfuhr wird an diesem Tag in sämtlichen Ortschaften der Gemeinde Hille erfolgen.

Das eingesetzte Entsorgungsfahrzeug sammelt die Sperrmüllgegenstände sowie die Haushalts-

kältegeräte ein, die verwertbaren Bestandteile aus dem Sperrmüll werden der Wiederverwertung

zugeführt, die Haushaltskältegeräte werden gesondert entsorgt.

Der Sperrmüll und die Haushaltskältegeräte sind zur Abholung bei der Gemeindeverwaltung,

Bürgerberatung, anzumelden. Die Anmeldung für die Sperrgutabfuhr kann telefonisch unter den Telefon-Nrn. 0571/40 44 234 oder –235, per Mail mit dem auf der Homepage der Gemeinde Hille zur Verfügung gestellten Vordruck „Sperrgutanmeldung“ (https://www.hille.de/Startseite/schnell-geklickt/Formulare/) sowie persönlich beim Bürgerservice der Gemeinde Hille (nach Terminvereinbarung) erfolgen.

Bei der telefonischen Anmeldung zur Sperrgutabfuhr sowie der Anmeldung per Mail wird eine entsprechende Gebührenrechnung über die erworbenen Wertmarken ausgestellt und per Post übersandt.

Die Anmeldung muss bis zum 17.09.2021 erfolgen.

Sollten für die bereitgestellten Sperrmüllgegenstände bzw. Haushaltskältegeräte eine nicht ausreichende Anzahl an Wertmarken erworben worden sein, werden diese nicht abgefahren. Weiterhin erfolgt keine Abfuhr sofern die Gebührenrechnung der Wertmarken nicht vor der Abfuhr beglichen wurde.

Für Elektrogerätewie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, Computerschrott und Kleingeräten wie Fön, Toaster, Rasierapparate etc. besteht die Möglichkeit, diese bei der Sammelstelle der Gemeinde Hille auf dem Gelände der Pohlschen Heide kostenlos abzugeben.

Weitergehende Hinweise können aus dem Abfuhrplan der Gemeinde Hille für das Jahr 2021 unter den Überschriften „Sperrmüll/Kühlgeräte“ und „Elektroaltgeräte“ entnommen werden.

 

 

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