Alttextilien
Alttextilien – bei der Entsorgung unterscheiden
Seit dem 01. Januar 2025 gilt die Getrenntsammelpflicht für Alttextilien in Deutschland. Ziel ist es, Textilien nachhaltig wiederzuverwenden oder recyclen zu können.
Für die Bürger*innen ändert sich zunächst nichts. Gut erhaltene Kleidung, paarweise gebündelte Schuhe und andere Textilien wie Handtücher, Bettwäsche und Vorhänge sind weiterhin gut verpackt in Tüten in den Alttextil-Containern zu entsorgen.
Zerschlissene und stark verdreckte Kleidung, die nicht für den weiteren Gebrauch nutzbar ist, gehört aber nicht in die Alttextil-Container, sondern weiterhin in den Restmüll.
Leider nimmt die Vermüllung vor den Alttextil-Containern stark zu. Die Gemeinde Hille weist darauf hin, dass keine Müllsäcke mit Alttextilien vor bereits volle Alttextil-Container zu stellen sind. Durch die Witterung wird diese Kleidung kontaminiert und unbrauchbar.
Auch ist dort kein Sammelplatz für anderen Abfall und ausrangierte Gegenstände