Unsachgemäße Entsorgung von Alttextilien
Unsachgemäße Entsorgung von Alttextilien geht zu Lasten aller Gebührenzahler
Alttextilien, die noch tragbar sind, gehören in die dafür vorgesehenen Container. Sind diese voll, werden Beutel, Säcke und Kartons immer häufiger nicht wieder mit nach Hause genommen, sondern vor den Containern abgestellt. Diese Alttextilien werden durch Witterungseinflüsse unbrauchbar und zählen dann zum Restmüll, der teuer entsorgt werden muss.
Vor den Containern abgestellte Säcke sollten auch nicht durchwühlt oder Säcke aus den Containern wieder herausgezogen werden, wenn die oben auf der Klappe liegen
Steht erst ein Sack vor den Containern, bleibt der leider nicht lange allein. Neben weiteren Altkleidern wird auch anderer, wilder Müll dort abgelegt. Alles, was von der Gemeinde zusätzlich gegen Entgelt entsorgt werden muss, wird bei der Abfallgebührenberechnung für das Folgejahr mit einbezogen. Die Allgemeinheit trägt so die Kosten, die durch diese unsachgemäße Entsorgung entstehen.
Wer Alttextilien hat, sollte sie bewusst entsorgen und nach brauchbaren und unbrauchbaren Teilen sortieren. Brauchbare Textilien gehören IN die dafür vorgesehenen Container. Kaputte, verschlissene, unumkehrbar verdreckte oder aus sonstigem Grund unbrauchbare Teile gehören in den Restmüll.

Foto: So sollte es nicht aussehen – Altkleidercontainer am Kindergarten in Südhemmern