Stichwahl um das Amt des Landrates
Stichwahl um das Amt des Landrates des Kreises Minden-Lübbecke am 29.01.2023
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Wahlberechtigte der Gemeinde Hille noch bis Freitag, 27.01.2023, 18.00 Uhr, die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines zu stellen und Unterlagen für die Briefwahl anzufordern. Ein entsprechender Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt, die jedem Wahlberechtigten zugegangen ist. Auch eine Beantragung über die Internetseite der Gemeinde (www.hille.de) ist möglich. Nur in Fällen plötzlicher nachgewiesener Erkrankung können Anträge noch bis zum Wahltag (15.00 Uhr) gestellt werden. Für solche Fälle ist das Wahlbüro im Rathaus auch am Samstag vor der Wahl in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr sowie am Wahlsonntag zwischen 08.30 und 15.00 Uhr geöffnet. Wer einen Antrag für einen Dritten stellt, muss durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.
An alle Wahlberechtigten, die bereits für die Hauptwahl Unterlagen auch für die Stichwahl beantragt haben, werden die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl voraussichtlich Ende dieser Woche automatisch versendet. Eine erneute Antragstellung ist nicht mehr erforderlich.
Wer bis Donnerstag, 26.01.2023, die Unterlagen nicht erhalten hat, sollte sich unbedingt im Bürgerservice der Gemeinde (0571 4044 234 oder 235) melden, wenn er nicht Gefahr laufen will, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.
Der rote Wahlbrief sollte bei Beförderung über den Postweg spätestens am Mittwoch, 25.01.2023, eingeworfen werden, es kann aber auch der Hausbriefkasten am Rathaus genutzt werden.
Der Wahlbrief muss im Rathaus am Wahlsonntag bis spätestens 16.00 Uhr vorliegen.