Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters am 28.09.2025

Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters am 28.09.2025

Die Gemeindeverwaltung weist nochmals darauf hin, dass Wahlberechtigte der Gemeinde Hille noch bis Freitag, 26.09.2025, 15.00 Uhr, die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines zu stellen und Unterlagen für die Briefwahl anzufordern. Ein entsprechender Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt, die jedem Wahlberechtigten zugegangen ist. Auch eine Beantragung über die Internetseite der Gemeinde (www.hille.de) ist möglich.

Nur in Fällen plötzlicher nachgewiesener Erkrankung können Anträge noch bis zum Wahltag (15.00 Uhr) gestellt werden. Für solche Fälle ist das Wahlbüro im Rathaus auch am Samstag vor der Wahl in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr sowie am Wahlsonntag zwischen 08.30 und 15.00 Uhr geöffnet.  Wer einen Antrag für einen Dritten stellt, muss durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.

An alle Wahlberechtigten, die bereits für die Hauptwahl Unterlagen auch für die Stichwahl beantragt haben, wurden die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl versandt. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich. Wer bis Donnerstag, 25.09.2025, die Unterlagen nicht erhalten hat, sollte sich unbedingt im Wahlbüro der Gemeinde (0571 4044 222) melden, wenn er nicht Gefahr laufen will, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Der rote Wahlbrief sollte bei Beförderung über den Postweg spätestens am Mittwoch, 24.09.2025, eingeworfen werden, es kann aber auch der Hausbriefkasten am Rathaus genutzt werden. Der Wahlbrief muss im Rathaus am Wahlsonntag bis spätestens 16.00 Uhr vorliegen.

Zurück zum Anfang