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Pressemitteilung der Gemeinde Hille

Hiller Wappen

Bundestagswahl am 26.09.2021

Die Gemeindeverwaltung weist nochmals darauf hin, dass Wahlberechtigte der Gemeinde Hille
noch bis Freitag, 24.09.2021, 18.00 Uhr, die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Ausstellung
eines Wahlscheines zu stellen und Unterlagen für die Briefwahl anzufordern. Ein entsprechender
Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt, die jedem Wahlberechtigten
zugegangen ist. Auch eine Beantragung über die Internetseite der Gemeinde (www.hille.de) ist
möglich. Wer die Unterlagen persönlich im Rathaus beantragt hat die Möglichkeit, direkt vor Ort zu
wählen. Das Rathaus ist hierfür wie folgt für den Publikumsverkehr geöffnet:
Montags – freitags: 08.30 – 12.30 Uhr, montags – mittwochs: 14.30 – 16.00 Uhr sowie donnerstags
und freitags von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht erforderlich, es
kann allerdings zu Wartezeiten kommen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den
Haupteingang, ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen, ein eigener Schreibstift sollte nach
Möglichkeit mitgebracht werden.
Nur in Fällen plötzlicher nachgewiesener Erkrankung können Anträge noch bis zum Wahltag
(15.00 Uhr) gestellt werden. Für solche Fälle ist das Wahlbüro im Rathaus auch am Samstag vor
der Wahl in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr sowie am Sonntag zwischen 08.00 und 15.00 Uhr
geöffnet. Wer einen Antrag für einen Dritten stellt, muss durch Vorlage einer entsprechenden
Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.
Der rote Wahlbrief sollte spätestens am Donnerstag in den Briefkasten eingeworfen werden, damit
er noch rechtzeitig ankommt. Er muss am Wahlsonntag bis spätestens 18.00 Uhr im Rathaus
vorliegen. Die Ergebnisse der Wahlen können am Wahlabend über die Homepage der Gemeinde
Hille (www.hille.de) abgerufen werden.
Bis zum 17.09.2021 hatten 41,6% der rund 12.600 Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen
angefordert. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2017 lag der Anteil der Briefwähler am
Wahltag bei 24,5%.

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