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Pressemitteilung der Gemeinde Hille

Hiller Wappen

Bundestagswahl am 26. September 2021

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Bundestagswahl am 26. September 2021 werden an die Wahlberechtigten in der Gemeinde in diesen Tagen versandt. Jeder, der glaubt wahlberechtigt zu sein und bis zum 05. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend im Wahlbüro der Gemeinde (Tel. 0571 40 44 251) im Rathaus melden, wenn er nicht Gefahr laufen will, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis spätestens 24. September 2021 (18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde beantragt werden. Nur in Fällen plötzlicher nachgewiesener Erkrankung werden Wahlscheine noch bis zum Wahltag (15.00 Uhr) ausgestellt.

Die Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines sind persönlich (nicht telefonisch) oder schriftlich zu stellen. Einen entsprechenden Antrag enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Auch die Antragstellung per E-Mail ist möglich. Hierfür sollte der auf der Homepage der Gemeinde (www.hille.de) bereitgestellte Vordruck verwendet werden, der in Kürze freigeschaltet wird. Alternativ kann ein Antrag auch mit dem Smartphone über das Einlesen des QR-Codes, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, gestellt werden.

Wer die Unterlagen persönlich im Rathaus beantragt hat die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen. Das Briefwahlbüro im Rathaus ist hierfür wie folgt für den Publikumsverkehr geöffnet:

Montags – freitags: 08.30 – 12.30 Uhr, montags – mittwochs: 14.30 – 16.00 Uhr und donnerstags von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht erforderlich, es kann allerdings zu Wartezeiten kommen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang, ein Mund-Nasen-Schutz ist zu Tragen, ein eigener Schreibstift sollte nach Möglichkeit mitgebracht werden.Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Briefwahlunterlagen werden nur an den Wahlberechtigten persönlich oder eine schriftlich besonders bevollmächtigte Person ausgehändigt.

Für die Wahl hat die Gemeinde insgesamt 15 Wahllokale eingerichtet. Gegenüber den letzten Kommunalwahlen im September 2020 haben sich einige Änderungen ergeben, das zuständige Wahllokal kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden.

Auch in den Wahllokalen gelten die einschlägigen Hygieneregeln (Abstandsgebot, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes), ein eigener Stift sollte mitgebracht werden.

Weitere Informationen können der Homepage der Gemeinde Hille (www.hille.de) entnommen werden (Rubrik „Bürgerservice / Wahlen“).

 

 

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