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Pressemitteilung der Gemeinde Hille

Hiller Wappen

Wohnung wird notdürftig saniert
Gemeinderat will Substanz der Wohnung im ehemaligen Sportlerheim in Oberlübbe erhalten

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die sanierungsbedürftige Wohnung im Obergeschoss des
ehemaligen Sportlerheims in Oberlübbe notdürftig instand zu setzen. Für eine Vermietung käme sie
in dem Zustand aber nicht mehr in Frage. Die Verwaltung hatte aus Kostengründen für den Abriss
des Obergeschosses und ein neues Dach plädiert.
Im Erdgeschoss des gemeindeeigenen Gebäudes am Maschweg sind Umkleiden, Duschen und WC
untergebracht, die der TuS „Eintracht“ Oberlübbe nutzt. Der Sportverein möchte nun die
Sanitäranlagen von Grund auf sanieren, hat dafür Geld aus dem NRW-Förderprogramm „Moderne
Sportstätte 2022“ erhalten und steht in den Startlöchern. Damit stellt sich auch die Frage, was mit
den Wohnräumen im Obergeschoss passieren soll. Sie müssen in jeder Hinsicht modernisiert und
auf den neuesten Stand gebracht werden, um sie weiterhin vermieten zu können.
Der Gemeinderat verschob im März eine Entscheidung, zunächst sollte sich der Bauausschuss ein
Bild vor Ort machen. Das passierte im April, danach kam eine neue Idee ins Spiel: Die Wohnung ist
zu erhalten, eine vollständige Sanierung erfolgt aus Kostengründen zunächst aber nicht. Das
bedeutet, dass weder eine Außentreppe gebaut – die Wohnung ist über eine innen liegende Treppe
in der Umkleide im Erdgeschoss erreichbar – noch energetisch nachgerüstet wird.
Dieser Variante stimmte der Gemeinderat nun zu. Die Politiker*innen möchten damit einen
Substanzverfall verhindern und stellten für die dringend notwendigen Arbeiten, wie beispielsweise
den Austausch der Fenster, 50.000 Euro im Haushalt 2021 ein. In dem Beschluss nicht enthalten ist
ein Nutzungskonzept. Zudem stimmten sie dem Vorschlag der Verwaltung zu, einen Teil der
Regenwasserkanäle zu sanieren und dafür 15.000 Euro bereit zu stellen.

Eine umfassende Modernisierung der Wohnräume mit einer Veränderung der Zugangssituation
sowie die energetische Sanierung auf einen aktuellen Standard hätten nach der Kalkulation der
Verwaltung 274.000 Euro gekostet; ein Tilgungszuschuss aus einem Förderprogramm in Höhe von
knapp 110.000 Euro hätte den Eigenanteil der Gemeinde erheblich verringert. Geplant waren u. a.
der Bau der Außentreppe, ein Wärmeverbundsystem für das gesamte Gebäude, Dachsanierung,
neue Fenster, eine neue Elektroinstallation sowie die Sanierung der Sanitäranlagen einschließlich
der Versorgungsleitungen. Bei einer angenommenen Miete in Höhe von 5,70 Euro pro
Quadratmeter betrüge die Finanzierungsdauer rund 20 Jahre.
Auch eine Kostenschätzung für die Abriss-Variante hatte die Verwaltung vorgelegt. Die Abtragung
des Obergeschosses und Errichtung eines neuen Dachs hätten mit 62.000 Euro zu Buche
geschlagen. (www.hille.de)

Die Renovierung der maroden Wohnung im ehemaligen Sportlerheim in Oberlübbe wird auf ein
Mindestmaß begrenzt. Foto: Gemeinde Hille

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