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Pressemitteilung der Gemeinde Hille

Dankeschön für die aktive Mithilfe bei der Straßenreinigung

Eine saubere Gemeinde trägt maßgeblich dazu bei, dass sich alle Hiller*innen und unsere Gäste bei uns wohlfühlen.

Wir wollen uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die aktiv dabei helfen, die Gemeinde sauber zu halten. Sie kümmern sich darum, dass bei Bedarf Wildkraut, Gras, Moos und sonstige Pflanzen von den Gehwegflächen entfernt werden. Sie beseitigen Dinge, die von Passanten weggeworfen wurden (z. B. leere Zigarettenschachteln, Getränkeflaschen etc.).
Die Gemeinde Hille würde das ohne die Hilfe engagierter Bürger und ohne weiteren Personal- und Finanzeinsatz gar nicht alles schaffen.
Hierbei geht es nicht um öffentliche Plätze sondern viel mehr um die Gehwege, die Beete und die Grünflächen vor dem eigenen Haus. In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde hier und da mal unterstützt, aber für die Pflege der angrenzenden Gehwege und die Grünflächen ist jeder Anlieger selbst verantwortlich.
Dies gilt jeweils bis zur Straßenmitte an allen Gemeindestraßen. Einschränkungen gibt es nur an den Bundes,-Landes-, und Kreisstraßen, den sogenannten Ortsdurchfahrten. Dort müssen die Gehwege, Grünflächen und Beete bis zur Straßengosse gereinigt werden. Ab dem Bordstein (bzw. der Straßengosse) ist der Straßenbaulastträger oder die Gemeinde zuständig.

Wir freuen uns über jeden der seinen Teil dazu beiträgt. Skater, Fahrradfahrer und Fußgänger sind froh, wenn die Gehwege/Fahrradwege sauber sind. Wer weiß, vielleicht treffen Sie bei der Arbeit auch noch einen netten Nachbarn, der gerne einen kleinen Schnack mit Ihnen hält.

Umfassende Informationen finden Sie in der Straßenreinigungssatzung und bei Fragen wenden Sie sich gerne an Eike Nagel, Tel.: 0571-40 44 212, Mail: e.nagel@hille.de.

Bleiben Sie sauber, Ihre Mitmenschen freuen sich darüber.

Hier kümmert sich ein Bürger oder eine Bürgerin sehr liebevoll um das Beet und so sollten diese Beete gepflegt werden.

Dieses Beet bräuchte etwas mehr Pflege, hier muss das Unkraut entfernt werden und der Straßeneinlauf (Gulli) muss frei bleiben, damit das Regenwasser ablaufen kann.

Dieses Beispiel zeigt auch, dass das Beet mehr Zuneigung braucht. Auch hier sollte das Wildkraut entfernt werden. Der Heckenformschnitt wird ab dem 01.07. eines jeden Jahres durch die Gemeinde vorgenommen.

 

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