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Pressemitteilung der Gemeinde Hille

Gemeinderat beschließt Förderrichtlinien für Investitionen von Vereinen

Der RSV Mindenerwald wollte das Dach seines Vereinsheim sanieren, der Heimatverein
Südhemmern eine Lüftungsanlage in der Heimatstube einbauen und der Verein Glück teo Eickhorst
einen neuen Verkaufsraum errichten – sie alle beantragten Zuschüsse bei der Gemeinde Hille und
erhielten diese auch im vergangenen Jahr. Doch wer bekommt in Zukunft Geld und wieviel und bei
welchen Voraussetzungen? Um eine klare Linie zu schaffen, entschied der Ausschuss für
Generationen, Bildung, Sport und Kultur auf Antrag der SPD-Fraktion im Juni 2021, von der
Verwaltung Richtlinien für die Förderung von investiven Maßnahmen von Vereinen in der
Gemeinde Hille erarbeiten zu lassen. Diese Richtlinien liegen nun vor und wurden kürzlich sowohl
vom Ausschuss als auch vom Gemeinderat rückwirkend zum 1. Januar 2022 beschlossen.
Nachzulesen sind sie auf der Homepage der Gemeinde Hille unter www.hille.de, wo auch die
Formblätter für eine Antragstellung und den Verwendungsnachweis zu finden sind und
heruntergeladen werden können.
Ziel der Richtlinie soll es sein, eine verbindliche Grundlage für den Umgang mit Förderanträgen
von eingetragenen und gemeinnützigen Vereinen mit Sitz in der Gemeinde zu schaffen. Jährlich
wird ein Budget für investive Maßnahmen von der Gemeinde zu Verfügung gestellt.
Zu den Investitionen zählen Neubau, Umbau, Erweiterung, Grundsanierung, Modernisierung und
Ergänzung vereinseigener Gebäude und Anlagen sowie von Objekten, die ein Verein pachtet und
für mindestens 10 Jahre selbst nutzt wie beispielsweise der Heimatverein Hartum das sich in
Privatbesitz befindliche Heimathaus an der Mindener Straße. Zuschüsse für Eigenleistung gibt es
nicht, sondern nur für Material- und Personalkosten von beauftragten Firmen. Auch für
Einrichtungsgegenstände ab 800 Euro Anschaffungswert können Förderanträge gestellt werden.
Als Gegenleistung erwartet die Gemeinde, dass sich die Immobilie auf ihrem Gebiet befindet und
das geförderte Projekt mindestens zehn Jahre Bestand hat. Einen Rechtsanspruch auf eine
Bezuschussung gibt es nicht.
Was die Vereine bei ihren Planungen besonders interessieren dürfte, ist die Förderhöhe. Sie beträgt
30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 10.000 Euro pro Einzelmaßnahme. Sollte der
Fördertopf bei Antragstellung (bis 31. Oktober für das Folgejahr) bereits leer sein, behält es sich die
Gemeinde vor, den Fördersatz anzupassen. (www.hille.de)

Foto Heimatstube links
Für eine Lüftungsanlage in der Heimatstube im Obergeschoss des Müllerhauses wünschte sich der
Heimatverein Südhemmern eine finanzielle Förderung – und bekam 2.400 Euro. Foto: Gemeinde
Hille

Foto Dach rechts
Der RSV Mindenerwald erhielt 1.500 Euro als Zuschuss für die Erneuerung des Dachs auf seinem
Vereinsheim. Foto: Gemeinde Hille

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