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Osterfeuer

Anmeldung Osterfeuer

 

Brauchtumsfeuer, insbesondere Osterfeuer, haben eine lange Tradition. Sie werden seit Jahrhunderten entzündet, um den Winter zu vertreiben..

 

Aber Brauchtumsfeuer gefährden auch die Umwelt, Klima und Tiere. Die Gemeinde Hille bittet deshalb, auf nachbarschaftliche Osterfeuer zu verzichten und die Entsorgungsmöglichkeiten bei den ansässigen Abfallentsorgungsunternehmen zu nutzen.
Alternativ zum bisherigen Osterfeuer können Traditionsbewusste ihr Feuer auch deutlich kleiner ausfallen lassen und auf ein symbolisches Feuer, zum Beispiel in einer Brennschale, beschränken.

 

In Naturschutzgebieten und in den mit Landschaftsplänen ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten ist das Entfachen und Abbrennen von Feuern grundsätzlich untersagt.

 

Wer ein Osterfeuer veranstalten möchte, muss die schriftlich bis spätestens 11. März 2024 bei der Gemeinde Hille anzeigen. Die Gebühr für die Prüfung und ggf. Bescheinigung über die Anzeige eines Brauchtumsfeuers beträgt 100.- € und ist per Vorkasse zu entrichten. Eingetragene ortsansässige Vereine und Feuerwehren sind von der Gebühr befreit.
Diese Anzeigefrist ist zwingend einzuhalten, um die Osterfeuer sachgerecht prüfen zu können.

 

Regelungen, welche beim Abbrennen eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuers) zwingend zu beachten sind, finden Sie in dem Merkblatt zu Brauchtumsfeuer auf der Homepage der Gemeinde Hille. (Link zum Serviceportal: Osterfeuer / Brauchtumsfeuer – Serviceportal Gemeinde Hille)

 

 

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