Osterfeuer
Anmeldung Osterfeuer
Brauchtumsfeuer, insbesondere Osterfeuer, haben eine lange Tradition. Sie werden seit Jahrhunderten entzündet, um den Winter zu vertreiben..
Aber Brauchtumsfeuer gefährden auch die Umwelt, Klima und Tiere. Die Gemeinde Hille bittet deshalb, auf nachbarschaftliche Osterfeuer zu verzichten und die Entsorgungsmöglichkeiten bei den ansässigen Abfallentsorgungsunternehmen zu nutzen.
In Naturschutzgebieten und in den mit Landschaftsplänen ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten ist das Entfachen und Abbrennen von Feuern grundsätzlich untersagt.
Wer ein Osterfeuer veranstalten möchte, muss die schriftlich bis spätestens 11. März 2024 bei der Gemeinde Hille anzeigen. Die Gebühr für die Prüfung und ggf. Bescheinigung über die Anzeige eines Brauchtumsfeuers beträgt 100.- € und ist per Vorkasse zu entrichten. Eingetragene ortsansässige Vereine und Feuerwehren sind von der Gebühr befreit.
Regelungen, welche beim Abbrennen eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuers) zwingend zu beachten sind, finden Sie in dem Merkblatt zu Brauchtumsfeuer auf der Homepage der Gemeinde Hille. (Link zum Serviceportal: Osterfeuer / Brauchtumsfeuer – Serviceportal Gemeinde Hille)
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