Landratswahl 2023
Landratswahl 2023
Die Gemeindeverwaltung weist nochmals darauf hin, dass Wahlberechtigte der Gemeinde Hille noch bis Freitag, 13. Januar 2023, 18.00 Uhr, die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines zu stellen und Unterlagen für die Briefwahl anzufordern. Ein entsprechender Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt, die jedem Wahlberechtigten zugegangen ist. Auch eine Beantragung über die Internetseite der Gemeinde (www.hille.de) ist möglich. Wer die Unterlagen persönlich im Rathaus beantragt hat die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen. Das Rathaus ist hierfür wie folgt für den Publikumsverkehr geöffnet:
Montags – freitags: 08.30 – 12.00 Uhr, montags – mittwochs: 14.30 – 16.00 Uhr sowie donnerstags und freitags von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht erforderlich, es kann allerdings zu Wartezeiten kommen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang, ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen, ein eigener Schreibstift sollte nach Möglichkeit mitgebracht werden.
Nur in Fällen plötzlicher nachgewiesener Erkrankung können Anträge noch bis zum Wahltag (15.00 Uhr) gestellt werden. Für solche Fälle ist das Wahlbüro im Rathaus auch am Samstag vor der Wahl in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr sowie am Sonntag zwischen 08.00 und 15.00 Uhr geöffnet. Wer einen Antrag für einen Dritten stellt, muss durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.
Der rote Wahlbrief sollte spätestens am Mittwoch in den Briefkasten eingeworfen werden, damit er noch rechtzeitig ankommt. Er muss am Wahlsonntag bis spätestens 16.00 Uhr im Rathaus vorliegen. Die Ergebnisse der Wahlen können am Wahlabend über die Homepage der Gemeinde Hille (www.hille.de) abgerufen werden.
Bis zum 06.01.2023 hatten 22,5 % der rund 13.100 Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen angefordert. Die Zahl lag damit um rund 8% niedriger als bei der Landtagswahl im Mai 2022 zum gleichen Zeitpunkt.