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Lärmaktionsplan – Phase 2

Vierte Runde der Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Hille – Phase 2 der Bürgerbeteiligung

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Hille wird in der Zeit

vom 27.05.2024 bis einschließlich 13.06.2024

während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht bei der Gemeinde Hille, Am Rathaus 4, 32479 Hille, Zimmer 48, öffentlich ausgelegt.

Online kann er auf der Homepage der Gemeinde unter (Vierte Runde der Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Hille – Phase 2 der Bürgerbeteiligung) eingesehen werden.

Bürgerinnen und Bürger können Stellungnahmen zum Entwurf bis einschließlich 13.06.2024 schriftlich unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung 4. Runde“ einreichen. Eine elektronische Übermittlung (info@hille.de) ist möglich.

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