Gemeinde Hille gibt bekannt
Viel Freizeit, wenige Möglichkeiten im November- auch in der Gemeinde Hille sind die kommunalen Einrichtungen seit gestern geschlossen.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben sich Bund und Länder auf weitere Maßnahmen verständigt, die sich stark einschränkend auf die Nutzung der kommunalen Einrichtungen auswirken.
Alle allgemeinen Informationen zu den neuen Regeln sowie die Coronaschutzverordnung können auf der Seite des Ministeriums für Gesundheit und Soziales www.mags.nrw/coronavirus nachgelesen werden.
Für die Einrichtungen der Gemeinde Hille gelten ab 02.11.2020 bis zunächst 30.11.2020 folgende Regelungen, sofern keine anderen Fristen angegeben sind:
Rathaus und Verwaltung
Der persönliche Besuch sollte auf dringend notwendige Angelegenheiten beschränkt werden. Eine vorherige Terminabsprache ist zwingend erforderlich. Diese kann mit den zuständigen Mitarbeiter*innen oder über die zentrale Telefonnr. 0571 40 44 0 erfolgen. Termine werden vergeben für Montags: 07.30 – 12.30 Uhr, Dienstags: 14.00 – 17.00 Uhr sowie Donnerstags: 07.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr.
Eine Terminabsprache ist ausdrücklich auch für die Abholung / Neubeantragung von Personalausweisen und Reisepässen notwendig. Die automatisierten Schreiben, die über den Ablauf vorhandener bzw. die Abholung fertiggestellter neuer Ausweise informieren, erwecken teils einen anderen Eindruck.
Sportstätten
Alle kommunalen Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben sowohl für den Trainings- als auch für den Wettkampfbetrieb geschlossen.
Vereinsheime
In den Vereinsheimen und Sportlerheimen einschl. der Außenanlagen, Grillhütten etc. auf kommunalen Grundstücken sind private Feiern und gesellige Vereinsveranstaltungen untersagt. Die Nutzung für Versammlungen und Veranstaltungen ist nur unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 Coronaschutzverordnung zulässig. Werden mehr als 20 Teilnehmer erwartet, muss die Veranstaltung vorher von der Gemeinde Hille genehmigt werden.
Bürgerhäuser / Versammlungsräume
Die Bürgerhäuser bleiben zunächst bis zum 31.12.2020 für private Feiern geschlossen.
Für Veranstaltungen von Vereinen und sonstigen öffentlichen Trägern stehen die Räume nur für einige wenige Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen unter den besonderen Voraussetzungen der Coronaschutzverordnung (vgl. § 13 Abs. 2) zur Verfügung. Diese Veranstaltungen mit mehr als 20 erwarteten Teilnehmenden müssen vorher von der Gemeinde Hille als örtlicher Ordnungsbehörde genehmigt werden.
Kommunale Spielplätze
Die Nutzung von kommunalen Spielplätzen ist zulässig. Begleitpersonen haben untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten, soweit sie nicht zu einer Familie oder häuslichen Gemeinschaft gehören. Es besteht eine Maskenpflicht.
Bücherei
Die Gemeindebücherei in Hille-Hartum ist geschlossen.
Musikschule
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat heute (3.11.) bestätigt, dass Angebote der Musikschulen in Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen durchgeführt werden können.
Folgende Unterrichtsangebote der Musikschule finden in den Grundschulen weiterhin statt:Musikalische Grundausbildung (MGA), AG Blockflöte, JeKits 1 und JeKits 2, Hiller Schulmusikanten. In der Verbundschule findet die Bläserklasse weiterhin statt.
Alle anderen Unterrichtsangebote können sind als Online-Unterricht möglich.
Jugendförderung
Die für November 2020 geplanten Veranstaltungen der Jugendförderung fallen aus.
Friedhöfe & Friedhofskapellen
Bei Beerdigungen und Trauerfeiern gilt auf dem gesamten Friedhofsgelände eine generelle Maskenpflicht!
Die Besucherzahl der Friedhofskapellen wird aufgrund der Abstandsregelungen nach der Coronaschutzverordnung begrenzt. Besucher müssen sich mit Namen und Kontaktdaten registrieren.
Eheschließung
Trauungen finden bis auf Weiteres ausschließlich im Trauzimmer im Rathaus der Gemeinde Hille statt. Außer dem Brautpaar können maximal 10 weitere Personen an der Trauung teilnehmen.
Bürgerbus
Der Bürgerbus fährt fahrplanmäßig aber mit eingeschränkter Fahrgastzahl.