Förderung von investiven Vereinsprojekten
Förderung von investiven Vereinsprojekten
Die Gemeinde Hille weist darauf hin, das ortsansässige Vereine noch bis 31.10.2025 die Möglichkeit haben, für das Jahr 2026 einen Antrag auf Förderung investiver Maßnahmen an vereinseigenen Liegenschaften zu stellen.
Die Details zum Förderprogramm und die nötigen Antragsvordrucke sind auf der Homepage der Gemeinde Hille in der Rubrik „Vereine/Vereinsförderung“ zu finden.
Seit 2022 stellt die Gemeinde im Rahmen des Programmes Fördermittel bereit. So konnten sich u. a. der TuS „Eintracht“ Oberlübbe (Modernisierung Sporthaus), RW Unterlübbe (Anlegung einer Boulebahn), der Heimatverein „Zwischen Berg und Bruch“ (Erweiterung Backhaus), der Heimatverein Nordhemmern (Beschaffung Beamer) und der TV Eickhorst (Erweiterung Boulebahn) über Zuwendungen freuen.
Die Förderung der ehrenamtlichen Arbeit in den Vereinen ist ein strategisches Ziel der Gemeinde Hille und für die Entwicklung der Gemeinde von wesentlicher Bedeutung. Mit dem bestehenden Programm kann hier zumindest eine kleine Unterstützung für die freiwillige Arbeit geleistet werden.