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Pressemitteilung der Gemeinde Hille

Neues Bodendenkmal ausgewiesen
LWL schützt mittelalterliche Siedlungsreste im Neubaugebiet „In der Loge“ in Hille

Die Hausbewohner*innen im Neubaugebiet „In der Loge“ in Hille leben auf einem besonderen
Stückchen Erde: Hier wurden vor Baubeginn – das ist bei einem Bauleitverfahren üblich, wenn ein
Bodendenkmal vermutet wird – archäologische Untersuchungen, veranlasst vom
Landschaftsverband Westfalen-Lippe und in Abstimmung mit der Sparkasse Minden-Lübbecke als
Vorhaben- und Erschließungsträger, durchgeführt. Vor Ort waren Mitarbeiter*innen des
archäologischen Fachbüros denkmal3D aus Vechta unter Leitung von Dr. Dieter Lammers tätig. Sie
entdeckten im Dezember 2018 dort, wo demnächst die Erschließungsstraßen verlaufen würden, und
auch auf einigen Baugrundstücken Überreste einer mittelalterlichen Siedlung. Anfang Oktober 2021
wurde die Fläche zwischen dem ehemaligen, bereits unter Denkmalschutz stehenden Gutshof Von
Oeynhausen und dem Seniorenheim und begrenzt von der Mühlenstraße im Norden und der
Schlandorfstraße im Süden als ortsfestes Bodendenkmal „Mittelalterlicher Gräftenhof mit
Siedlungsumfeld“ in die Denkmalliste der Gemeinde Hille, Teil B eingetragen. Darüber informierte
kürzlich Sachbereichsleiter Hans-Peter Seele in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Die Archäologen konnten mindestens drei Pfostenbauten von Bauernhäusern aus dem zwölften,
teilweise sogar aus dem elften Jahrhundert sowie einige mittelalterliche Hofgräben dokumentieren.
Ganz konkret waren es Pfostenlöcher von Holzhäusern, verfüllte Gräben, Brunnen und Gruben
sowie Scherben. Diese werden noch nach Auskunft von Dr. Sven Spiong von der LWLArchäologie für Westfalen untersucht. Damit liegen am Hofgut die bisher ältesten Überreste der
mittelalterlichen Siedlung Hille größtenteils unberührt im Boden.
Der Großteil der freigelegten Funde verblieb im Boden, da die meisten Neubauten oberhalb des
Bodendenkmals errichtet wurden und dieses nicht gefährden. Die Abgrenzung erfolgte laut HansPeter Seele aufgrund des im Urkataster verzeichneten Hofguts Von Oeynhausen sowie auf der Basis
der südwestlich bis nordwestlich erfassten Funde.
Der LWL hält eine „darüber hinausgehende, weitere Ausdehnung der mittelalterlichen Siedlung,
besonders in nordwestlicher Richtung“ für wahrscheinlich, mangels archäologischer
Untersuchungen lasse sich das aber nicht eindeutig belegen und werde deshalb auch bei der
Unterschutzstellung nicht berücksichtigt.
Das Bodendenkmal „Mittelalterlicher Gräftenhof mit Siedlungsumfeld“ ist das vierte seiner Art in
der Gemeinde Hille. Daneben gibt es noch den Lübber Berg (paläontologisch), den vermutlich
germanischen Opferplatz im Unterlübber Moor und den stillgelegten Steinbruch Störmer mit
angrenzendem Gelände auf der Wallücke (paläontologisch). Der Teil A der Denkmalliste der
Gemeinde Hille enthält derzeit 52 Baudenkmale. (www.hille.de)

Die Mitarbeiter des Fachbüros bei den Grabungen im Juni 2020. Foto: LWL/Sven Spiong/LWL
Grabungsleiter Dr. Dieter Lammers. Foto: LWL/Sven Spiong

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